Der Bundestag hat am 28.5.2020 den Entwurf für das Corona-Steuerhilfegesetz angenommen. Die Zustimmung des Bundesrates ist noch nicht erfolgt, gilt aber als gesichert.
Umsatzsteuer: Steuersatzsenkung für die Gastronomie
Neben Gastronomen sollen auch Metzgereien, Cateringunternehmen, Bäckereien und der Lebensmitteleinzelhandel profitieren, wenn Sie verzehrfertig zubereitete Speisen verkaufen.
Steuerbefreiung für Corona Sonderzahlungen
Sonderzahlungen zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 sind bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00 steuerbefreit. Die Leistung muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, eine Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Waren Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bislang nusteuerpflichtig, steigt der steuerfreie Anteil nun auf 80% und gleicht sich damit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung an. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Die Regelung ist befristet vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020.